Wichtige Information der Handwerkskammer Ulm für Lehrlinge
Neben der Ablegung der Gesellen-/Abschlussprüfung nach dem vertraglichen Zeitablauf gibt es im Handwerk auch die Möglichkeit, bei besonders qualifizierten Leistungen die Lehrabschlussprüfung vorzeitig abzulegen.
Die Handwerkskammer Ulm weist in diesem Zusammenhang alle Auszubildenden und Ausbilder darauf hin, dass die Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung Sommer 2002 nur bis spätestens 1. März 2002 gestellt werden können.
Wegen dieser Ausschlussfrist können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind alle Lehrlinge, die zwischen dem 1.10.2002 und dem 31.3.2003 auslernen. Der Antrag muss vom Auszubildenden gestellt werden.
Dem Antrag müssen unbedingt beigefügt werden:
1. Eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über gute Leistungen während der bisherigen Ausbildungszeit.
2. Eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass dem Lehrling (Auszubildenden) bis zum Termin der vorzeitigen Gesellen-/Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
3. Zwischenprüfungszeugnis mit dem Mindestnotendurchschnitt 2,4.
4. Das letzte Berufsschulzeugnis mit der Mindestdurchschnittsnote von 2,4 in den fachbezogenen Fächern.
5. Berichtsheft(e)
6. Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s).
Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer und bei der jeweils örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft erhältlich. In Zweifelsfällen und bei Rückfragen können sich Interessenten an die Abteilung Berufsbildung und Ausbildungswesen der Handwerkskammer Ulm, Karin Steiner, Olgastraße 72, 89073 Ulm, Telefon 07 31/14 25-223, wenden.
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